Eine Gesamterneuerung des Allgemeinen Teils des Obligationenrechts (OR) ist zurzeit nicht «opportun», so die Ansicht des Bundesrats zum Vorschlag aus der Schweizer Professorenschaft für ein «OR 2020». Weder das Bundesgericht noch der Schweizerische Anwaltsverband sehe Handlungsbedarf für eine Gesamtrevision, heisst es in der Medienmitteilung der Regierung. Der Nutzen einer Totalrevision würde also den Aufwand nicht aufwiegen. 

Der allgemeine Teil des OR ist im Kern über hundert Jahre alt. Auch in der Wissenschaft ist man sich grundsätzlich einig, dass er sich im Prinzip bewährt hat. Jedoch seien im Gesetzestext wichtige Rechtsfiguren – die sich in der Praxis über die Zeit heraus­gearbeitet haben – nicht mehr ­abgebildet, so Reto M. Hilty in ­plädoyer 4/2014. Zusammen mit 23 namhaften Professorinnen und Professoren aus allen schweizerischen Rechtsfakultäten hatte er während fünf Jahren den allgemeinen Teil des OR systematisch aufgearbeitet und im Band «OR 2020» als Entwurf vorgelegt.

Rechtsprofessor Walter Fellmann, einer dieser Autoren, sagt zum Entscheid des Bundesrats: «Ich machte mir von Anfang an keine Illusionen. Ich habe nie wirklich daran geglaubt, dass man gestützt auf einen Professorenentwurf ein politisches Verfahren anstossen kann.» Als pragmatischer Anwalt könne er mit dem gegenwärtigen OR gut leben.