Prüfungen an Hochschulen finden seit der Corona­pandemie vermehrt per Internet statt. Dabei versuchen Unis und Fachhochschulen zu ver­hindern, dass die Studenten unerlaubte Hilfsmittel verwenden. Unerlaubt kann aber auch Software sein, mit denen die Studenten bei der Prüfung überwacht werden. Laut Julian Powell, dem stellvertretenden Datenschutzbeauftragten des Kantons Solothurn, verwendet die Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften eine Überwachungs­software, die eine Videoaufzeichnung der Prüfung und eine automatische Verhaltensanalyse ermöglicht. Die Software könne die Pupillen-, Maus- und Tastaturbewegungen der Geprüften analysieren oder Gesichter erkennen. Powell beurteilt eine solche Verhaltensanalyse als nicht erforderlich und nicht zumutbar. In der Zeitschrift «Aktuelle Juristische Praxis» kritisiert er dieses Prüfungsregime: Es verletze die informationelle Selbstbestimmung. Dieses Grundrecht schützt den Umgang mit persönlichen Daten (AJP 2/2022).

Powell schlägt als milderes Mittel eine Echtzeit-Videoübertragung der Prüfung vor. Die Uni Basel etwa lasse eine solche Live-­Aufsicht zu. Die Unis von Bern und Zürich gehen noch einen Schritt weiter. Sie lassen Hilfsmittel wie Bücher und Internetrecherchen explizit zu.