Die Standesorganisation der Schweizer Ärzte (FMH) betreibt eine aussergerichtliche Gutachterstelle. An diese kann sich ein Patient wenden, wenn er vermutet, dass er wegen eines Diagnose- oder Behandlungsfehlers einen erheblichen Gesundheitsschaden erlitten hat.

Im Jahr 2013 verfasste die Stelle laut ­Jahresbericht 79 Gutachten. In 30 Fällen wurden ein oder mehrere Diagnose- oder Behandlungsfehler bejaht, in 49 Fällen stellte sie keinen Fehler fest.