Anfang 2020 wird das neue Ordnungsbussengesetz zusammen mit der revidierten Ordnungsbussenverordnung in Kraft treten. Die höchste Busse beträgt weiterhin 300 Franken. Neben den bisherigen Übertretungen des Strassenverkehrsgesetzes können neu auch eine Vielzahl von Verstössen gegen andere Bundesgesetze im Ordnungsbussenverfahren erledigt werden. Die einzelnen Übertretungen sind mit den jeweiligen Bussen in Listen festgelegt. Die Bussenliste 1 enthält die bisherigen Übertretungen des Strassenverkehrsgesetzes, ergänzt um weitere Tatbestände. Zum Beispiel wird neu mit 40 Franken gebüsst, wer beim Velofahren das Telefon ohne ­Freisprechanlage benutzt. 

Die Bussenliste 2 enthält total 65 Übertretungen, die in 14 anderen Bundesgesetzen enthalten sind. So droht eine Ordnungsbusse von 80 Franken für das «Rauchen in geschlossenen, öffentlich zugänglich Räumen». Wer während der Schonzeit fischt, zahlt 100 Franken Busse – pro Fisch. Und für das «Wildernlassen von Hunden» werden 150 Franken fällig.