Seit Ende März dieses Jahres ist es definitiv: Der Bundesrat hat die eidgenössische Strafprozessordnung (StPO) und die eidgenössische Zivilprozess ordung (ZPO) auf den 1. Januar 2011 in Kraft gesetzt. Die Gerichtsorganisation ist wie bisher Sache der Kantone. Jeder Kanton muss seine Bestimmungen allerdings an die Vorgaben in den eidgenössischen Prozessordnungen anpassen (Artikel 123 Absatz 2 Bundesverfassung).

Nach der neuen eidgenössischen Strafprozessordnu...