Nach dem Nationalrat sprach sich in der Herbstsession auch der Ständerat für eine faire Invaliditätsbemessung in der IV aus. Der Bundesrat muss nun bis Ende 2023 eine Bemessungsgrundlage schaffen, die bei der Ermittlung des Invalideneinkommens von «realistischen Erwerbsmöglichkeiten» ausgeht. 

Die IV ermittelt den Invaliditätsgrad mit Hilfe von statistischen Werten. Die Gesundheitskommissionen sind der Ansicht, dass bei der Berechnung des IV-­Grads von fiktiven Einkommen ausgegangen wird, die Invalide nicht erreichen können. Geschädigtenanwälte kritisieren dies seit Langem (plädoyer 4/2021).