Sebastiano Paù-Lessi, 28, Rechtsanwalt in Lugano, wechselt von der einengenden Wirtschaftskanzlei in die grosse Freiheit des Showbusiness. Er wird die Schweiz im Mai 2014 in Kopenhagen am Finale des Eurovision Song Contest (ESC) vertreten – unter dem Namen «Sebalter». Rechtliche Aspekte wird man in seinen Liedern nicht finden. ­Seinen Wettbewerbsbeitrag «Hunter of Stars», einen Pop-Folk-Song, schrieb er während einer USA-Reise. Der Song soll laut Interpret das Gefühl von Freiheit, das er in Amerika erlebte, widerspiegeln. Laut Paù-Lessi lässt sich «die emotionale Musik gut mit der rationalen Juristerei verbinden». Weil er sich nun auf die Musik fokussieren will, hat er sich entschieden, seine Anwaltstätigkeit bei Bär & Karrer in Lugano Ende März 2014 zu beenden. Nach dem ESC will er aber das Notariatspatent und einen LL.M. erlangen.

Paù-Lessi ist nicht der erste Jurist, der für die Schweiz am ESC endlich wieder mal Punkte holen will. Marc Jean-Richard-dit-Bressel, 48, Abteilungsleiter an der ­Zürcher Staatsanwaltschaft, hätte die Schweiz möglicherweise vor einer Blamage beim ESC 2011 verschont. Mit dem Chanson «Ultreia» hatte er an der Schweizer Vorausscheidung teilgenommen, den Final aber nicht erreicht. Die Schweizer Vertreterin Anna Rossinelli wurde damals Letzte.     gs

Cornelia Stöckli, 36, Staats­anwältin am Untersuchungsamt Altstätten SG, kennt keine Gnade, wenn es um so wichtige Rechtsgüter wie den Schutz der Öffentlichkeit vor Kopftüchern geht. Sie beantragte für den Vater einer kopftuchtragenden Tochter eine unbedingte Freiheitsstrafe von drei Monaten.

Der Anlass: Der Beschuldigte war am ersten Schultag nach den letzten Sommerferien mit seiner 11-jährigen Tochter, die ein Kopftuch trug, in der Schule erschienen. Sie wurde nach Hause geschickt und durfte die Schule nicht mehr besuchen. Zwei Monate lange lernte sie zu Hause mit ihrer Mutter. Die Schule in St. Margrethen hatte im Sommer 2013 ein Kopftuchverbot erlassen.

Am Kreis­gericht Rheintal hatte Stöckli mit ihrer Anklage keinen Erfolg. Die Eltern wurden freigesprochen. Laut Natalie Häusler, Medienbeauftragte der Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen, hat die Anklägerin eine Begründung des Urteils ­verlangt und Berufung ange­kündigt. Immerhin: Das ­Mädchen darf inzwischen die Schule ­wieder besuchen – mit Kopftuch.    gs

Martin Graf, 59, Justizdirektor des Kantons Zürich, hat Mühe mit dem Akzeptieren von höchstrichterlichen Urteilen, die seiner Meinung widersprechen. Nach dem Entscheid des Bundesgerichts im Fall «Carlos» erlebten die Richter eine ungewöhnliche öffentliche Urteilsschelte aus dem Mund des grünen Politikers. Dem «Tages-Anzeiger» gab er zu Protokoll, das Bundes­gericht habe «Querulantentum abgesegnet». Es ärgere ihn massiv, «dass ein Jugendlicher Obstruktion mit dem Segen des Bundes­gerichts betreiben» könne. «Und dass es einen Rechtsprofessor gibt, der Carlos’ Renitenz gut findet» – womit er den Zürcher Strafrechtler Daniel Jositsch meinte. In der «Aargauer ­Zeitung» befand Graf zudem, das Ver­halten von «Carlos» seit der Ver­haftung hätte eine geschlossene Unterbringung eigentlich gerechtfertigt.

Damit blendete Graf aus, dass im Zeitpunkt der Inhaftierung von Carlos kein Rechtsgrund für die Einschliessung vorlag. Genau dies hatte nicht nur das Bundesgericht kritisiert, sondern vorher auch eine Jury aus drei Rechtsprofessoren, die den anderslautenden Entscheid des Zürcher Obergerichts auf Platz zwei der Fehlurteile des Jahres 2013 gesetzt hatten. Ihr Befund: «Etwas vom Widerwärtigsten der Justiz im Jahre 2013» (plädoyer 1/14).     ml

Pierre Chiffelle, 57, Rechts­anwalt in Vevey, wirft dem ­Bundesrat vor, die Zweitwohnungsinitiative bis zur Unkenntlichkeit auszuhöhlen und die Stimmbürger zu verhöhnen. Der Ex-Nationalrat und Anwalt der Umweltschutzorganisation ­Helvetia Nostra, bezeichnet die Botschaft der Regierung zur Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative als «inakzeptabel». Weder der Volksentscheid vom 11. März 2012 werde umgesetzt noch die Auslegung durch das Bundesgericht.

Chiffelle kritisiert zudem, der Bundesrat delegiere die Über­wachung der Umsetzung der ­Initiative bizarrerweise an jene Kantone, Gemeinden und wirtschaftlichen Interessenvertreter, die sich stets beharrlich gegen die Umsetzung des Volkswillens gesträubt hätten. Artikel 15 des Gesetzesentwurfs heble die Initiative schliesslich vollends aus. Er ermöglicht, künftig unvermietbare Erstwohnungen in Zweitwohnungen umzuwandeln. Das werde von den Initiativgegnern bereits schamlos ausgenutzt. Chiffelle: «Im Wallis werden zurzeit reihenweise Bau­gesuche für Zweitwohnungen in solche für Erstwohnungen umgewandelt – die Bauherren rechnen also bereits mit ­dieser Ausnahmeregel.»    gs