Bernhard Heusler, 50, Rechts­anwalt und Präsident des FC Basel, kann seine Erfahrungen mit Fussballertransfers einmal in eigener Sache anwenden. Mit vier anderen Partnern wechselt er per 1. August von der Kanzlei Wenger Plattner zu ­Walder Wyss. Ins ungeliebte Zürich muss Heusler deswegen nicht ziehen: Walder Wyss eröffnet im Sommer eine Nieder­lassung in Basel. Heusler arbeitete seit 1994 bei Wenger Plattner, seit 2000 als Partner. Er betreut schwerpunktmässig Mandate im Gesellschafts-, IT- und Sportrecht. 

Grund für den fünffachen Auszug bei Wenger Plattner seien  «unterschied­liche Ansichten über die künftige Strategie des Unternehmens», sagt Reto Vonzun, einer der Wechselnden. Für alle fünf Partner sei es das erste Mal, dass sie als Partner aus einer Anwaltskanzlei ausscheiden.

Über die Transferbedingungen wollte gegenüber plädoyer niemand etwas sagen. Hans Rudolf Trüeb, Partner bei Walder Wyss, sieht sein Büro als attraktive Wahl, «weil wir eine junge Kanzlei mit flachen Hierarchien sind». Für Talente sei man immer offen, unabhängig vom Alter. Trüeb kann sich vorstellen, dass Walder Wyss mittelfristig auf 250 An­wälte wachsen wird – und dann die Nummer eins der Schweiz wäre. Grösse als Selbstzweck? Trüeb widerspricht: «Grösse ist nicht alles – was zählt ist Qualität, Qualität und Qualität.» (gs)

Sasha Stauffer, Staatsanwalt des Kantons Basel-Stadt, grollt übers Bundesgericht. Anlass dafür ist ein Urteil von Mitte April. Die Lausanner Richter hiessen die Beschwerde eines Untersuchungshäftlings gegen die Briefzensur gut. Sie verpflichteten die Staatsanwaltschaft, einen Brief des Inhaftierten unzensiert an einen Mithäftling weiterzuleiten, obwohl dessen Inhalt Stauffer nicht genehm war.

Im Brief hatte sich der Gefangene über die Verhältnisse im Gefängnis beklagt und geschrieben: «... das Spielchen von S.S. kennen wir ja.» Und: «... lass den Kopf nicht hängen und anderes auch nicht hehehe ...» Stauffer hielt das Schreiben wegen ungebührlichen Inhalts zurück. Der Gefangene erhob dagegen Be­schwerde. Das Appellationsgericht wies sie mit der Begründung ab, der Inhaftierte werfe dem Staatsanwalt sinngemäss ein Ausnutzen seiner Machtposition und Willkür vor, indem er ihn durch Verwendung der Abkürzung «S.S.» in die Nähe des Dritten Reiches rücke. Die andere Passage sei unanständig. Das Bundesgericht war anderer Meinung: «Dass der Staats­anwalt einen Namen trägt, dessen Initialen mit der Abkürzung einer weitum bekannten historischen menschenverachtenden Organisation übereinstimmen, lässt sich dem Beschwerdeführer nicht vorhalten.» Die andere Passage sei zwar geschmacklos, aber nicht ausschlaggebend. (gd)

Thierry Ulmann, 49, Rechts­anwalt in Genf, ist dagegen, dass die AHV Geld verschleudert. 2007 hatte die Geschäftsstelle des AHV-Fonds für ihren Hauptsitz in Genf eine Liegenschaft für 25,5 Millionen Franken gekauft. Ulmann kritisiert: «18 Monate früher wäre das Gebäude für 10 Millionen Franken zu haben gewesen.» Laut Ulmann hat die luxemburgische Gesellschaft Supram SA die Immobilie im Genfer Bankenviertel aus einem Fonds der Genfer Kantonalbank für 10 Millionen erworben. «Nach nur eineinhalb Jahren hat sie sie für 25,5 Millionen an den AHV-Fonds weiterverkauft.»

Ulmann intervenierte schon vor dem Kauf. «Trotzdem hat der AHV-Fonds die Sache durchgezogen.» Daraufhin stellte er den Präsidenten des Verwaltungsrats des AHV-Ausgleichsfonds, Marco Netzer, in einem Brief zur Rede. Er habe den Präsidenten gefragt, warum der AHV-Fonds ein ­Ge­bäude so weit über dem Markt­preis kaufe. Netzer habe davon nichts wissen wollen. Daraufhin wandte sich der Anwalt an die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK), welche die Aktivitäten des Fonds beaufsichtigt. Laut «Tages-Anzeiger» schrieb der da­malige Direktor zurück, dass die EFK über das Geschäft informiert sei und die Informationen von Ulmann in ihr Prüfprogramm einfliessen lassen würde. Ulmann: «Ich habe bis heute nichts mehr von der EFK gehört.» (gd)