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Der umstrittene Entscheid der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts fiel in Dreierbesetzung: Roy Garré (SP, Vorsitz), Stephan Blättler und Cornelia Cova. Blättler und Cova sind SVP-Mitglieder aus dem Kanton Zürich. Infantinos Anwalt David Zollinger gehört ebenfalls der Zürcher SVP an. Richterin Cova war 1991 bis 2007 Bezirksanwältin und Staatsanwältin in Zürich. Dort arbeitete auch Zollinger, ebenfalls bis 2007.
Die Leitung des Bundesstrafgerichts besteht zurzeit aus Oliver Thormann (FDP), Blättler und der Zürcher SVP-Richterin Silvia Frei. Thormann war unter Ex-Bundesanwalt Lauber Leiter der Abteilung Wirtschaftskriminalität. Er war Verfahrensleiter im Fifa-Verfahren und nahm an einem der nicht protokollierten Treffen von Lauber und Infantino teil.
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