Der umstrittene Entscheid der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts fiel in ­Dreierbesetzung: Roy Garré (SP, Vorsitz), Stephan Blättler und Cornelia Cova. Blättler und Cova sind SVP-Mitglieder aus dem Kanton Zürich. Infantinos Anwalt David Zollinger gehört ebenfalls der Zürcher SVP an. Richterin Cova war 1991 bis 2007 Bezirks­anwältin und Staats­anwältin in Zürich. Dort arbeitete auch Zollinger, ebenfalls bis 2007. 

Die Leitung des ­Bundesstrafgerichts ­besteht zurzeit aus Oliver ­Thormann (FDP), Blättler und der Zürcher SVP-Richterin Silvia Frei. Thormann war unter Ex-Bundesanwalt Lauber Leiter der Abteilung Wirtschaftskriminalität. Er war Verfahrensleiter im Fifa-­Verfahren und nahm an einem der nicht protokollierten Treffen von Lauber und Infantino teil.