Die Betreibungsämter stellten im Krisenjahr 2020 lediglich 2 656 004 Zahlungsbefehle aus. Das sind über 400 000 weniger als im Vorjahr. Noch weniger Zahlungs­befehle wurden das letzte Mal 2009 erlassen (2 528 904).

Die Zahl der Konkurseröffnungen ging ebenfalls zurück: Im Jahr 2020 haben die Gerichte bloss 14 770 Konkurse über Firmen und Privatpersonen eröffnet – über 1000 weniger als ein Jahr zuvor. Das ist der tiefste Stand seit 2015.

Gemäss Bundesamt für Statistik ­wurde letztes Jahr über 7002 Firmen der Konkurs eröffnet. Das sind 19,2 Prozent weniger als 2019 (8347). Die geringe Zahl an Firmenkonkursen hat drei Gründe: Unternehmen konnten im letzten Jahr einen Covid-19-­Überbrückungskredit beziehen. Davon machten rund 140 000 Firmen im Umfang von total 17 Milliarden Franken Gebrauch. Und vom 20. April bis zum 19. Oktober 2020 waren überschuldete Unternehmen von der Pflicht befreit, die Bilanz zu deponieren, wenn Aussicht bestand, dass die Überschuldung bis Ende Jahr behoben ist (plädoyer 3/2020). Zudem galt für die rund 1100 Schweizer Reisebüros ein Rechtsstillstand vom 20. Mai bis Ende 2020. Kunden, die auf ihr Geld warteten, konnten Reisebüros nicht betreiben.

Die Zahl der Privatkonkurse hingegen erhöhte sich auf 7768. Das ist der höchste Wert seit Erhebung der Daten. 82 Prozent der Verfahren betreffen ausgeschlagene Erbschaften.

Die Verluste bei den durchgeführten Insolvenzverfahren betragen fast 8,2 Milliarden Franken – was einen neuen Rekordwert darstellt. Grund dafür ist das im Kanton Thurgau über 16 Jahre laufende Konkursverfahren von Rolf Erb. Ende 2020 wurde es mit ­einem Totalverlust von über 6,4 Milliarden Franken abgeschlossen. Zum Vergleich: Das sind 4,5 Milliarden Franken mehr als im ­Konkursverfahren des ­Pleitiers Werner K. Rey, das 2012 mit 1,9 Milliarden Franken Totalverlust endete.

Im Erb-Konkurs belief sich der Verwertungserlös auf 80 Millionen Franken, was 1 Prozent ­Konkursdividende für die Drittklassgläubiger ergab. Die Ver­fahrenskosten beliefen sich auf 600 000 Franken.