Seit zehn Jahren sind die Bestimmungen über den Vorsorgeausgleich bei einer Scheidung in Kraft. Danach sind die während einer Ehe erworbenen Austrittsleistungen der Pensionskasse in der Regel zu teilen. Der Bundesrat will diese Bestimmungen revidieren. Sein Vorentwurf sieht diese Teilung neu auch bei bereits laufenden Renten vor. Ein solcher Systemwechsel - hin zum Vor­sorgeausgleich auch nach einem Vorsorgefall - wird als gerechtere ­Lösung betrachtet als der heutige A...