Der Zürcher Anwaltsverband und die Demokratischen Juristinnen und Juristen Zürich haben nach der Einführung des «Anwalts der ersten Stunde» wenig zu kritisieren. Grundsätzlich sei die Neuerung gut angelaufen. Sie beanstanden aber die Rechtsbelehrung durch die Kantonspolizei Zürich. Denn dort heisst es in einer schriftlichen Information für die Verhafteten: «Sie sind berechtigt, eine Verteidigung auf eigenes Kostenrisiko zu bestellen.» Dies...