Seit der Studienrevision 2013 bietet die rechtswissenschaft­liche Fakultät der Universität Zürich im Aufbaustudium, sprich: im zweiten und dritten Studienjahr, nur noch eine statt zwei Prüfungssessionen pro Jahr an. Wer in dieser Phase eine Prüfung nicht besteht, muss seither ein ganzes Jahr warten, um die Prüfung wiederholen zu können – so lange wie an keiner anderen Jus-Fakultät