Wer eine Prüfung nicht besteht, kann sich mit einem Rekurs wehren. Doch die Erfolgsaussichten sind gering. Das zeigen Zahlen von sechs juristischen Fakultäten. An der Uni Basel reichten letztes Jahr vier Studenten Rekurs gegen eine ungenügende Prüfungsnote ein. Alle wurden abgewiesen. Die Rekurskommission der Universität Bern hiess von vier Rekursen keinen gut. Auch in Freiburg, Luzern und Zürich war 2017 kein einziger Rekurs erfolgreich. Insgesamt wurden an den Unis im letzten Jahr 20 Rekurse gegen Prüfungsnoten eingereicht. Ein einziger war erfolgreich: in St. Gallen. Zum Vergleich: Fünf Jahre zuvor wurden 3 von 117 Rekursen gutgeheissen. Je nach Uni kostet ein Rekurs 250 bis 900 Franken.

Die Erfolgschancen sind so ­gering, weil die Überprüfungs­befugnis der Rekurskommission beschränkt ist. Ob die Prüfung zu streng bewertet wurde, kann sie nicht untersuchen. Erfolgreich können nur Rügen wegen Rechtsverletzungen und Verfahrensfehlern sein. Beispiele: Die Prüfungsordnung wurde nicht eingehalten,  Noten wurden willkürlich verteilt.  

Übersehen wird oft die Möglichkeit einer Wiedererwägung der Note. So nimmt die Rekurskommission in St. Gallen bei offensichtlich begründeten Rekursen Kontakt mit dem Dozenten auf, wie Professor Benjamin Schindler sagt: «Das führt rasch und für die Beteiligten gesichtsschonend zum gewünschten Ergebnis.» Und ermöglicht einen Rückzug des Rekurses.