Nein. Zumindest heute nicht, weil die geltende Bundesverfassung und das Parlamentsgesetz die Beurteilung der Gültigkeit der Verfassungsinitiative auf Bundesebene ausschliesslich der Bundesversammlung zuweisen.

Auch in den Kantonen ist grundsätzlich das Kantonsparlament zur Beurteilung der Zulässigkeit beziehungsweise Gültigkeit von Volksinitiativen zuständig. Doch gibt es dort immer einen Rec...