Ab dem 20. April konnten kleine und mittlere Unternehmen beim Gericht ein Gesuch für eine Covid-­19-Stundung stellen. Der Bundesrat führte diese vereinfachten Stundungen mit der «Covid-19-Verordnung Insolvenzrecht» ein. Bei einer Gutheissung wurde das Unternehmen für drei bis sechs Monate vor Betreibung und Konkurs verschont (plädoyer 3/2020). ...