1. Allgemeines zum Rechtsbegehren
 
1.1 Bedeutung 
 
Das Rechtsbegehren erfüllt eine Scharnierfunktion zwischen dem materiellen Recht und dem Prozessrecht. Im materiellen Recht wird zwischen Tatbestand und Rechtsfolge unterschieden, also den Voraussetzungen rechtlicher Natur, die erfüllt sein müssen, damit eine juristische Konsequenz eintritt. Diese juristische Konsequenz,...