Gegenstand dieses Artikels ist die absichtliche Täuschung beim Vertragsabschluss. Die übrigen Willensmängel sowie eine allfällige Haftung aus culpa in contrahendo werden nicht behandelt. Dagegen bilden die Aufklärungspflicht und die Teilnichtigkeit eines angefochtenen Mietvertrages einen Schwerpunkt der Abhandlung.

Die Gerichtsentscheide über Anfechtungen von Mietverträgen wegen absichtlicher Täuschung sind rar. Die betroffenen Parteien &ndash...