Letztes Jahr gingen beim Bundesgericht in Luzern und Lausanne 7743 Beschwerden ein – genau 110 weniger als ein Jahr vorher. Im gleichen Jahr erledigte es 7811 Fälle. Somit reduzierte sich die Zahl der Pendenzen im Laufe des Jahres. Die durchschnittliche Prozessdauer erhöhte sich leicht von 134 auf 140 Tage. Letztes Jahr wurden am Bundesgericht noch in 78 Fällen die Urteile öffentlich beraten (62 in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten, 13 in Zivilprozessen und 3 in Strafsachen). Diese Zahlen gehen aus dem kürzlich veröffentlichten Jahresbericht des Bundesgerichts hervor.

Die Beschwerdeführer waren in 14,35 Prozent der Fälle zumindest teilweise erfolgreich. Die höchste Erfolgsquote hatten Beschwerden in strafrechtlichen Streitigkeiten (15,3 Prozent), gefolgt von öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten (14,6 Prozent). Im Bereich der Zivilsachen und bei den SchKG-Beschwerden hiess das Bundesgericht 12,8 Prozent der Beschwerden gut. Insgesamt sank die Erfolgsquote der Beschwerdeführer um 0,35 Prozentpunkte ­gegenüber dem Vorjahr (14,7 Prozent).

 Zum Vergleich: Beim Bundesstrafgericht in Bellinzona waren 20 Prozent der Rechtsmittel erfolgreich und beim Bundes­verwaltungsgericht in St. Gallen 15,3 Prozent. 

Das Bundesgericht bearbeitete auch 370 subsidiäre Verfassungsbeschwerden, die nicht zusammen mit einer ordentlichen Beschwerde eingereicht wurden. Nur gerade 8 wurden ganz oder teilweise gutgeheissen, also 2,2 Prozent.

Laut Jahresbericht kostete die unentgeltliche Rechtspflege am Bundesgericht 810671 Franken oder 0,9 Prozent des Gesamtaufwandes. Zum Vergleich: Für die EDV wurden fast 2 Millionen Franken ausgegeben.

2016 entschied der Europäische Gerichtshof in Strassburg in zehn Fällen, in denen das Bundesgericht letzte nationale Instanz war. In fünf Fällen stellte der EGMR eine Verletzung der Konvention durch die Schweiz fest.