Das Bundesgericht hat seit November 2020 in mehreren Grundsatzurteilen zum Unterhaltsrecht die Praxis zur Berechnung des Unterhalts von Kindern und Ehepartnern geändert. Das neue Unterhaltsrecht orientiert sich an einem egalitären Familien­modell. Aus dem aktuellen Familienbericht des Bundesamts für Statistik geht jedoch hervor, dass in der Schweiz immer noch weitgehend die traditionelle Rollenverteilung im Haushalt praktiziert wird: Bei Paaren mit Kindern arbeiten im Durchschnitt 80 Prozent der Männer im Vollpensum, Frauen oft gar nicht (11 Prozent) oder in einem Teilzeitpensum (58,2 Prozent). Nur in 3,1 Prozent der Haushalte mit Kindern arbeiten beide Partner Teilzeit.