1. Personenrecht

1.1 Persönlichkeitsschutz

Wer in seiner Persönlichkeit widerrechtlich verletzt ist, kann gegen jeden, der an der Verletzung beteiligt ist, das Gericht anrufen.1 Zu den geschützten Persönlichkeitsbereichen gehört auch das Recht am eigenen Bild. Entsprechend stellt die Veröffentlichung des Abbildes einer Person eine Persönlichkeitsverletzung dar, wenn kein Rechtfertigungsgrund vorliegt, etwa die Einwilligung ...