Gerichte regeln in ihren Geschäftsordnungen, welche Abteilung für welche Geschäfte zuständig ist. In Bern sind die «Geschäftsreglemente» in der kantonalen Gesetzessammlung pu­bliziert. In Zürich veröffentlichen die Bezirksgerichte die Geschäftsordnungen auf ihrer Webseite.

Anders in Luzern: Ein Anwalt bat das Kantonsgericht im Juni um Zustellung der Geschäfts­ordnung eines erstinstanzlichen Gerichts. Laut kantonalem Justiz­gesetz ist das Kantonsgericht für die Genehmigung der Geschäftsordnungen zuständig. Der Anwalt erhielt die Antwort, die vorliegende Version sei «aus verschiedenen Gründen nicht geeignet», der Öffentlichkeit zugänglich gemacht zu werden. Auf Nachfrage von plädoyer hat das Kantonsgericht Luzern nun bekanntgegeben: «Die erstinstanzlichen Gerichte werden ihre Geschäftsordnungen künftig im Kantonsblatt publizieren.» In der Zwischenzeit könne man die Geschäftsordnungen beim jeweiligen Gericht anfordern.