Das Erbrecht in seiner heutigen Form besteht seit über hundert Jahren, im Wesentlichen unverändert. Hingegen haben sich die ­Lebensrealitäten erheblich verändert. So existieren heute zahl­reiche ­alternative Formen des Zusammenlebens (etwa Patch­work­familien und Konkubinatspaare). Gleichzeitig haben sich die Lebenserwartung und die Scheidungs­rate erhöht, was Zweit- und Drittbeziehungen begünstigt. Um den veränderten Rahmenbedingunge...