Heute stehen laut Bundesrat bis zu 16 000 Unternehmen vor der Frage einer Nachfolge­regelung. Und etwa 3400 seien wegen der erbrechtlichen Regelung potenziell von Finanzierungsproblemen betroffen. Um dem entgegenzuwirken, schlägt die Regierung nun in einer separaten Vorlage drei Massnahmen zur Erleichterung der erbrechtlichen Unternehmensnachfolge vor. Laut Botschaft ist erstens im Rahmen der Erbteilung ein Recht auf volle Zuweisung eines Unternehmens an einen Erben vorgesehen, wenn der Erblasser dazu keine Verfügung traf.

Zweitens sollen die anderen Erben dem Unternehmensnachfolger einen Zahlungsaufschub von maximal zehn Jahren gewähren. Der Nachfolger soll für die gestundeten Beträge jedoch einen angemessenen Zins zahlen und Sicherheiten leisten. Drittens soll der Anrechnungswert einer Firma das unternehmerische Risiko berücksichtigen. Zwar erfolgt weiterhin die Ausgleichung nach dem Wert der Zuwendungen zur Zeit des Erbgangs. Aber es wird eine Ausnahme eingeführt: Ein Unter­nehmen wird nach dem Wert im Zeitpunkt der Zuwendung angerechnet.