Arbeitsrecht
Stefan Rieder
Whistleblowing als interne Risikokommunikation
Dike, Zürich/St. Gallen 2013,
362 + LIX Seiten, Fr. 88.–

Der Autor bezeichnet Whistleblowing als Recht des Arbeitnehmers, Missstände gegenüber der Arbeitgeberin oder der Öffentlichkeit offenzulegen – und zuweilen auch als Pflicht, abgeleitet aus der Treuepflicht (Art. 321a OR). Auch wenn dies Arbeitgeberinnen oft nicht so sehen werden, sollten sie eine interne Stelle für solche ­Meldungen bezeichnen, um nicht zu riskieren, dass eine Meldung an eine externe Stelle als geeignet anerkannt wird.

Whistleblowing ist laut Rieder eine Chance für Unternehmen, ihre Risikokommunikation zu verbessern. Der Autor stellt im Rahmen seiner Doktorarbeit die vielen Einzelheiten und Fallstricke dar. Er kommt zum Schluss, dass die Grundzüge schon rechtlich geregelt sind, aber Spezialnormen wünschbar seien – nicht zuletzt zum Schutz der jeweiligen Arbeitnehmer.

Bewertung: Zur Beratung von Whistleblowern und generell fürs  Arbeitsrecht hilfreich.