RSS ist eine Technologie, die es ermöglicht, eine Vielzahl von Internetseiten rasch und ohne grossen Aufwand laufend zu beobachten. Von vielen Juristen wird sie dennoch kaum zur Kenntnis genommen.
Man kann sich RSS («Really Simple Syndication» oder «Rich Site Summary») als eine Sprache vorstellen, die von Internetseiten gesprochen wird. Mit Hilfe dieser Sprache kann eine Internetseite neue Informationen - einem Nachrichtenticker ähnlich - auf einfache Weise in einem sogenannten «RSS-Feed» veröffentlichen. Ein Feed besteht aus Informationsblöcken, die sich meistens aus einer Schlagzeile und aus Text zusammensetzen. Dabei führt ein Link auf den Originaleintrag der Internetseite.
Verstanden wird die «RSS-Sprache» von Software, deren Aufgabe darin besteht, einem oder mehreren Feeds zu folgen und jeden Informationsblock auf lesbare Weise darzustellen. Zu dieser Übersetzung sind nicht nur besondere Programme in der Lage (sogenannte «Reader»), sondern auch die meisten Browser und E-Mail-Clients (Firefox, Outlook usw.). Auch web-basierte Reader stehen zur Verfügung (zum Beispiel Google Reader, siehe «Aktuelle Links zu RSS-Feeds», unten), ebenso Reader für das iPhone oder iPad, für Blackberrys und für Android-Geräte.
Regelmässig Neuigkeiten von Internetseiten
Internetseiten, die RSS-Feeds anbieten, zeigen oft das RSS-Symbol. Dieses Symbol ist mit der Internetadresse des Feeds verlinkt - ein Klick auf die Grafik führt zum RSS-Feed. Die Internetadresse des Feeds kann auch kopiert und in den Feed-Reader eingefügt werden. Sobald der Feed so «abonniert» wurde, prüft der Reader den Feed regelmässig und zeigt Neuigkeiten an. Leider bieten noch nicht alle Internet-seiten einen RSS-Feed an.
Für Juristen drängt sich die Nutzung von RSS auf, weil einige der für Juristen wichtigen Internetseiten Feeds anbieten, zum Beispiel die Bundesverwaltung und das Bundesparlament (siehe unten), das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum, die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht, der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft, manche Kantonsverwaltungen und kantonalen Gerichte und die meisten Blogs und Zeitungen. Auch eine Google-Suche, beispielsweise nach dem Namen eines Klienten, kann als RSS-Feed abonniert werden («Google Alerts»).
Eine bedauerliche Ausnahme stellt das Bundesgericht dar; einen frei verfügbaren Feed für seine Urteile stellt es bisher nicht bereit. Diese Lücke füllen Anbieter wie www.bge2rss.ch und www.weblaw.ch (zum Teil kostenlos, siehe unten).
Aktuelle Links zu RSS-Feeds:
Bundesverwaltung: Die Bundesverwaltung unterhält ein Newsportal. Unter «Dienstleistungen» sind für jedes Departement, die Bundeskanzlei und manche Dienststellen RSS-Feeds verfügbar.
www.news.admin.ch
Parlament: Das Parlament bietet in der «News»-Sektion seiner Internetseite einen
RSS-Feed mit Nachrichten und Medienmitteilungen aus National- und Ständerat und den Kommissionen an.
www.parlament.ch
Bundesgerichtsurteile: Nach einer Registrierung sind Feeds mit Bundesgerichtsurteilen, dem Bundesblatt und den Gesetzen der Amtlichen Sammlung gratis. Suchwortgestützte Feeds sind kostenpflichtig.
www.bge2rss.ch
Google Reader: Google bietet einen der populärsten kostenlosen Online-Reader an. Er ist übersichtlich und funktionsreich und kann mit vielen mobilen Readern synchronisiert werden.
www.google.com/reader