Schon während des Prozesses am Bezirksgericht Zürich im Mai dieses Jahres wird klar: Der Fall ist aussergewöhnlich: Die eine Zeugin und Privatklägerin ist nicht im Gerichtssaal anwesend, sondern sitzt in einem separaten Raum und nimmt per Video­übertragung an der Verhandlung teil. Einzig das Richter­gremium, ihre Anwältin, der Staatsanwalt und die im Saal anwesende ermittelnde Polizistin  kennen die Identität der Frau.

Sie belastet den...