Gemäss der bundesrechtlichen Vorgabe in Artikel 25 Absatz 4 Covid-19-­Verordnung besondere Lage sind Arbeitgeber unter Umständen berechtigt, das Covid-Zertifikat am Arbeitsplatz einzusetzen. Dies aber nur dann, wenn dies erstens der Festlegung angemessener Schutzmassnahmen oder der Umsetzung eines Testkonzepts dient, zweitens die aus dem Covid-Zertifikat abgeleiteten Massnahmen schriftlich festgehalten werden und drittens die Angestellten oder deren Vertretung vorgängig ang...