«Nach meinen Erfahrungen nicht. Die Sozialversicherungen, vor allem die IV, setzen die politischen ­Sparvorgaben mit grosser Härte um.» 

Marianne Ott, Rechtsanwältin, Winterthur

«Nur wenn der Gutachter aktiv über die Akten ­hinaus exploriert und sich nicht auf eine ­Momentanbewertung beschränkt, hat der ­Geschädigte eine reelle Chance.»

Rémy Wyssmann, Rechtsanwalt, Oensingen

«Die Rechtsprechung des Bundesgerichts zu den somatoformen Schmerz­störungen führt tendenziell zu einer konziseren ­Beurteilung, indem ein strukturiertes ­Beweisver­fahren an die ­Stelle der Überwind­barkeitsvermutung tritt.» 

Stefan Keller, Rechtsanwalt, Obergerichtspräsident Obwalden

«BGE 141 V 281 lässt hoffen, dass Geschädigte besser gestellt sind. Indessen ist zu befürchten, dass durch die Kasuistik letzlich die versprochene Ergebnis­offenheit so eingeschränkt wird, dass letztlich sogar eine Schlechterstellung erfolgt.» 

Holger Hügel, Rechtsanwalt, Zürich

«Heute muss man mehr klagen im Haftpflichtrecht. Die ­Versicherten bieten nicht Hand zu Vergleichen. Und die Rechtsprechung zeigt, dass die Hürden für die Versicherten tendenziell höher werden.»

Regula Aeschlimann, Christina Schiavi, Rechtsanwältinnen, Küsnacht

«Wenn mehr Wert auf eine gesicherte Diagnostik und Beweise gelegt wird, erhöht sich die Akzeptanz von ­Gerichtsentscheiden. Das fördert den Rechtsfrieden und dient allen Beteiligten.»

Roland Bachmann, Rechtsanwalt, Zürich