«Punktuelle Verbesserungen sind möglich. Es gibt aber andere arbeitsgesetzliche Baustellen, bei denen de Handlungsbedarf grösser ist: etwa moderne Beschäftigungsformen im Grau­bereich zwischen ­selbständiger und unselbständiger Tätigkeit.»

Roger Rudolph, Rechtsanwalt/Professor, Zürich

«Die heutige Regelung ist sinnvoll. Der Gesetzgeber legt fest, wann der Pikettdienst als Arbeitszeit gilt und wie oft Pikettdienst ­geleistet werden darf. Er überlässt die Frage der ­Entlöhnung den Parteien. Eine weitergehende Regelung ist nicht nötig.»

Olivier Baumberger, Rechtsanwalt, Bern

«Wenn die Entschädigung gemäss Arbeitsvertrag ­bereits im Lohn enthalten ist, könnte man sich fragen, ob nicht der Arbeitgeber zu ­verpflichten sei, klar ­aufzu­führen, welcher Teil des Lohnes den Bereitschaftsdienst abgelten soll.»

Ariane Gschwind, Advokatin, Basel

«Bei der immer gefragteren Rund-um-die-Uhr-Betreuung von ­Senioren zu Hause gibt es ­offene Fragen. Wünschenswert wäre beispielsweise eine klare ­Regelung betreffend Pikettdienst in der Nacht und dessen Entlöhnung.»

Tonia Villiger, Rechtsanwältin, Zürich

«Die gesetzliche Regelung ist nicht in jeder Hinsicht klar. Auch die un­geregelte Frage der Entschädigung führt zu Diskussionen. ­Arbeitgeber sind gut beraten, den Pikettdienst in einem Reglement zu ­erfassen.»

Christian Näpflin, Rechtsanwalt, Emmenbrücke LU

«Die gesetzliche ­Regelung reicht aus. Die offene Frage der Entschädigungshöhe soll durch die ­Vertragsparteien und bei Bedarf durch die ­Gerichte ­beantwortet werden können.»

Markus Frei, Rechtsanwalt, St. Gallen