1. Einleitung

Am 1. Januar 2012 wird die von den Eidgenössischen Räten im Jahre 2009 beschlossene Revision des Immobiliarsachenrechts1 in Kraft treten. Gleichzeitig ersetzt die neue, total revidierte Grundbuchverordnung (GBV) die bisherige Verordnung.

Die Revision befasste sich primär mit dem Grundpfandrecht. Dabei ging es insbesondere darum, neben dem bekannten, als Wertpapier ausgestalteten (Papier-) Schuldbrief neu einen (papierlo...