Eigentlich sollte das gemeinsame Sorgerecht als Normalfall bei einer Scheidung Anfang 2014 in Kraft treten. Einige Kantone haben aber beim Bundesrat interveniert und um einen Aufschub gebeten. Bei Redaktionsschluss dieser Nummer ist noch offen, wie der Bundesrat entscheiden wird.

Klar ist immerhin: Bereits geschiedene Eltern, von denen im Urteil nur ein Elternteil das Sorgerecht zugewiesen erhalten hat, können eine Änderung der Regelung verlangen, wenn die Scheidung nicht mehr als fünf Jahre zurückliegt.