Die Schweizerische Staatsanwälte-Konferenz (SSK) will die Teilnahmerechte Beschuldigter in der Strafuntersuchung einschränken. Nach ihrer Ansicht gibt die erst vor vier Jahren in Kraft getretene Strafprozessordnung (StPO) den Beschuldigten zu viele Rechte. So werde die Verdunkelungsgefahr gefördert. 

Dorn im Auge ist den Staatsanwaltschaften Artikel 147 StPO. Dieser statuiert den Grundsatz der Parteiöffentlichkeit. Danach sind Beschuldigte grundsätzlich bei Einvernahmen von Mitbeschuldigten zuzulassen. Der Präsident der SSK, der Berner Generalstaatsanwalt Rolf Grädel, kritisiert: «Zentrales Element zur Wahrheitsfindung sind die Einvernahmen der einzelnen Beschuldigten. Durch getrennte Einvernahmen lassen sich Widersprüche und falsche Aussagen aufklären.» Bei Gewährung ­eines uneingeschränkten Teil­nahmerechts bereits zu Beginn ­eines Verfahrens werde aber heute die Ermittlung der materiellen Wahrheit stark erschwert. «Die Beteiligten können ihre Aussagen nämlich problemlos aufeinander abstimmen», so Grädel. Erste Vernehmungen sollen nach dem ­Willen der Staatsan­wälte künftig ohne Beisein von Mitbeschuldigten oder Anwälten von Mitbeschuldigten durchgeführt werden können.

Der Vorschlag der SSK zur Neugestaltung der Parteirechte geht an das ­Eidgenössische Justiz- und Poli­­zei­departement und an die Rechtskommissionen von  National- und Ständerat mit der Bitte, eine dringliche Revision im Bereich der Teilnahmerechte zu lancieren.