Es ist grundsätzlich richtig, dass eine Strafverfolgungsbehörde auf Bundesebene für grosse Fälle zuständig ist», sagt der Zürcher Ständerat und Straf­rechtspro­fessor Daniel Jositsch gegenüber plädoyer. Und fügt hinzu: «Die Bundesanwaltschaft hat bisher aber nicht bewiesen, dass sie etwas besser kann als die kanto­nalen Staatsanwaltschaften.» Damit stellt Jositsch die Bundesanwaltschaft grundsätzlich...