Vor dem Inkrafttreten der eidgenössischen Strafprozessordnung gab es in vielen Kantonen kaum oder wenig einschlägige Literatur. Seit der Rechtsvereinheitlichung hat man die Qual der Wahl. Vorliegend werden drei Kommentare vorgestellt, die bereits in zweiter Auflage ­erscheinen: der Kommentar von Riklin, der von Donatsch / Hansjakob / Lieber herausgegebene Kommentar und der Basler Kommentar.

Sämtliche Werke halten sich an die bewährte Form der ersten Auflage. ...