plädoyer: Die Strafprozessordnung (StPO) gibt Beschuldigten das Recht, bei Beweiserhebungen durch Staatsanwaltschaft und Gerichte anwesend zu sein. Das gilt auch bei Einvernahmen anderer Personen. Die Staatsanwaltschaften haben mit der Umsetzung dieser Norm Mühe. Weshalb?

Beat Voser: Mit dem Teilnahmerecht von Artikel 147 StPO an sich haben wir kein Problem. Nur mit dem Zeitpunkt, zu dem es eingefordert wird. Wichtig zu wissen: Während des polizeilich...