Kürzlich ist im Kanton Basel-­Stadt die Frage aufgetaucht, ob das Migrationsamt den früheren rechts­widrigen Aufenthalt von aus­ländischen Personen, die eine Härtefallbewilligung gemäss Artikel 30 Absatz 1 litera b des Ausländergesetzes erhalten, bei den Strafverfolgungsbehörden anzeigen darf. Die Behörden berufen sich darauf, beim Straftatbestand des rechtswidrigen Aufenthalts nach Artikel 115 Absatz 1 litera b des Ausländergesetzes ha...