Strafsache: Amts­geheimnis geht Pressefreiheit vor

Am 6. Juni 2017 wies der EGMR die Beschwerde eines Journalisten gegen die Schweiz ab, der von Schweizer Gerichten zu einer Busse von 5000 Franken verurteilt worden war, nachdem er über ein laufendes Strafverfahren berichtet hatte. Der EGMR bestätigte das Urteil der Vorinstanz und gewichtete das öffentliche Interesse als weniger schützenswert als das Geheimnis einer laufenden Strafuntersuchung...