Keine Diskriminierung von Auslandschweizern durch IV

Die Schweiz hat durch die Entscheidung, IV-Zahlungen an die Klägerinnen aufgrund ihres Wohnsitzes im Ausland einzustellen, das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens nach Art. 8 EMRK sowie das Diskriminierungsverbot gemäss Art. 14 EMRK nicht verletzt. Dies hält der EGMR fest. Die Klägerinnen – eine seit der Geburt aufgrund ­einer Behinderung urteilsunfähige Frau sowie i...