Freie Meinungsäusserung: Die Grosse Kammer entlastet die Schweiz

Am 29. März 2016 kam die Grosse Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zum Schluss, dass das Recht auf freie Meinungsäusserung des Westschweizer Journalisten Arnaud Bédat nicht verletzt wurde. Die Kleine Kammer der zweiten Sektion hatte noch am 1. Juli 2014 entschieden, dass das Recht auf freie Meinungs­äusserung ­gemäss Art. 10 ...