Schweiz für Sicherheitshaft ohne gesetzliche Grundlage verurteilt 

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg (EGMR) verurteilte die Schweiz einstimmig, weil sie mit der Verhängung einer dreimonatigen Sicherheitshaft ihre Verpflichtungen aus Art. 5 Abs. 1 EMRK (Recht auf Freiheit und Sicherheit) verletzte.

Der Beschwerdeführer, ein heute 31-jähriger Schweizer, war im Jahr 2011 zu einer 14-monat...