Deutsche Steuerbehörden dürfen Beweismittel aus ­illegalen Quellen verwenden

Ein auf gestohlenen Daten basierender Hausdurchsuchungsbefehl zum Zwecke der Sicherstellung von Beweismitteln hat die Praxis deutscher Steuerbehörden ins Scheinwerferlicht gerückt, entwendete Datenträger zur Verfolgung von Steuersündern zu nutzen. Dabei wird die Frage aufgeworfen, ob damit Grundrechte verletzt werden.

Ein deutsches Ehepaar sah sic...