Schweiz verletzte Recht auf Leben gleich zweifach

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) verurteilt die Schweiz wegen zweifacher Verletzung des Rechts auf Leben (Art. 2 EMRK) dazu, nach einem Todesfall auf dem Polizeiposten 50 000 Franken Genugtuung zu zahlen.

Beschwert hatte sich die Mutter eines Mannes, der im September 2014 in Birmensdorf ZH unter Alkohol- und Medikamenteneinfluss einen Verkehrsunfall verursacht hatte u...