Folter durch brutale Zwangsernährung

Die Strassburger Rechtsprechung lässt die Zwangsernährung von Hungerstreikenden zu, falls sie aus medizinischen Gründen (zur Lebensrettung) geboten ist. Dies war im Fall eines gegen die Verletzung seiner Rechte protestierenden moldawischen Häftlings nicht gegeben.

Die Gefängnisbehörden hatten den Häftling im Jahre 2001 insgesamt sieben Mal zur Einnahme von Milch und Honig gezw...