plädoyer: Laut Artikel 190 der Bundesverfassung sind Bundesgesetze und Völkerrecht für das Bundesgericht und die anderen rechtsanwendenden Behörden massgebend. Das sagt aber nichts darüber aus, wie vorzugehen ist, wenn sich die beiden Erlasse widersprechen. Hat Völkerrecht Vor­rang?

Martin Schubarth: Es gibt noch eine andere Bestimmung, nämlich diejenige des Vorrangs der Bundesversammlung. Gemäss Artikel 1...