1. Dem Urteil liegt eine formelle Wahrheit zugrunde

Sobald eine Klage oder ein Gesuch am Gericht anhängig gemacht ist, treten die Parteien und das Gericht in ein gegenseitiges Kommunikationsverhältnis. Die Parteien nehmen Prozesshandlungen vor, dem Gericht obliegt die Prozessleitung. Die Zivilprozessordnung (ZPO) regelt einerseits den äusseren Gang des Verfahrens und andererseits enthält sie Bestimmungen, welche der Verwirklichung des «wahr...