CVP-Nationalrat Christoph Darbellay hat am 28. Februar 2012 eine Motion eingereicht (Curia Vista 12.3909), mit der er eine Rechtsgrundlage forderte, damit bei bestimmten Asylbewerbern ein DNA-Test durchgeführt werden kann. Er begründete dies im Wesentlichen damit, dass angeblich über die Hälfte aller Beschuldigten im Asylbereich aus Tunesien, Algerien und Marokko, aber nur 6 Prozent aller Asylsuchenden beziehungsweise der abgewiesenen Asylsuchenden aus dem Maghreb stammen würden. Reicht der Präsident einer Bundesratspartei einen solchen Vorstoss ein, muss er sich die Frage gefallen lassen, ob dieses Anliegen rassistisch ist.
Rassistisch ist eine Meinung, die Personen nicht aufgrund ihrer individuellen Eigenschaften, sondern aufgrund der Zugehörigkeit zu einer bestimmten ethnischen oder nationalen Gruppe eine negative Eigenschaft zuweist.
Nationalrat Darbellay unterstellt mit seiner Motion jeder aus dem Maghreb stammenden Person, mit hoher Wahrscheinlichkeit kriminell zu sein. Damit urteilt er über individuelle Personen nicht nur aufgrund ihrer geografischen Herkunft, sondern blendet bei der Gruppenbildung überdies alle möglichen anderen, nicht ethnischen Faktoren wie soziale Herkunft, Alter, Dauer des Aufenthaltes in der Schweiz etcetera aus. Die vorgeschlagene Rechtsfolge, die er an die ethnische beziehungsweise die nationale Herkunft knüpft, ist hochgradig diskriminierend. Sie stempelt diese Personen als potenzielle Verbrecher ab. Der Vorgang hätte die Ausgrenzung bestimmter Ethnien zur Folge, was ein klassisches und bekanntes Muster eines bereits fortgeschrittenen Rassismus ist.
Statistiken verlocken immer dazu, einzelnen Personen aufgrund ihrer Gruppenzugehörigkeit negative oder positive Eigenschaften zuzuschreiben und sie damit nicht mehr individuell, sondern nur noch als Teil der entsprechenden Gruppe wahrzunehmen. Insofern sind Statistiken immer rassistisch, wenn aus ihnen Rückschlüsse auf Einzelpersonen gezogen werden, ohne dass eine 100-prozentige Korrelation besteht. Die Wahl der für die Kohortenbildung massgeblichen Eigenschaften ist zudem politisch wertend.
Die statistische Signifikanz besagt nichts über einen tatsächlichen Zusammenhang, weil möglicherweise wesentlich signifikante-re Merkmale ausgelassen werden. Das sollte dem Politiker einer Partei, deren Ständeräte eine signifikant erhöhte Häufigkeit von Verkehrsdelikten aufweisen, eigentlich bewusst sein. Die Forderung von Nationalrat Darbellay muss deshalb dem rassistischen Populismus zugerechnet werden.
Die Forderung nach einer zwangsweisen Erhebung von DNA-Proben verletzt überdies auch das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Bundesverfassung (Artikel 13 Absatz 2 BV). Eine DNA-Probe enthält eine Vielzahl von Informationen. Sie besagt beispielsweise auch etwas über Verwandtschaften und damit über das Bestehen oder Nichtbestehen von Kindesverhältnissen. Sie ist für die Identifikation von Delinquenten unverhältnismässig, weil eine Vielzahl von nicht delinquierenden Personen mitbetroffen ist und nur ein geringer Teil von Delikten von jenen verübt wird, die von der Massnahme betroffen sind.
Thomas Geiser, Professor für Privat- und Handelsrecht an der Universität St. Gallen