Nach jahrzehntelanger Vor­arbeit wurde das nach neuen kriminologischen Erkenntnissen gestaltete Sanktionenrecht der Schweiz im Jahr 2007 in Kraft gesetzt. Bereits einige Monate darauf wurde es von konservativen Staatsanwälten angegriffen. Nach ihrer Auffassung sei es zu kompliziert ausgestaltet, die Verurteilten würden die Geldstrafe nicht verstehen. ­Weiter wirke die Geldstrafe – vor allem die bedingte – kaum rück­fall­hemmend. Und schliesslich &shy...