Die Justiz ist mit der Tierschutzgesetzgebung nur ungenügend vertraut. Zu diesem Schluss kommt eine Untersuchung der Stiftung Tier im Recht. Diese analysiert seit 2003 die ­Umsetzung des Tierschutzrechts durch Staatsanwälte und Gerichte. Ihr Fazit: Verstösse gegen die geltenden Bestimmungen würden oft bagatellisiert. Die Abgrenzung von Tierquälerei (Artikel 26 des Tierschutzgesetzes) und übrigen Widerhandlungen gegen das Tierschutzrecht (Artikel 28) bereite den Justizbehörden grosse Schwierigkeiten. «Als Folge davon werden in vielen Fällen falsche Tat­bestände angewendet und zu milde Sanktionen ausgesprochen», schreibt die Stiftung. Die Hälfte der verteilten Bussen liege unter 400 Franken.

Im Jahr 2020 gab es laut der Stiftung 1919 Strafverfahren im Bereich des Tierschutzes. Am ­häufigsten betroffen waren Hunde (754 Fälle), gefolgt von Rindern (342). «Angesichts der Millionen in der Schweiz gehaltenen und genutzten Tiere ist die Zahl der Tierschutzstrafentscheide sehr tief», so die Stiftung. Zur Behebung der Mängel empfiehlt sie die Schaffung von auf das Tierschutzrecht spezialisierten Fachstellen, wie sie unter anderem in den Kantonen Bern, Zürich und St. Gallen bereits existieren.