Twitter (www.twitter.com) ist ein soziales Netzwerk und ein Micro-Blog, der es den Benutzern erlaubt, kostenlos kurze Nachrichten von maximal 140 Zeichen zu versenden, sogenannte «Tweets» («Gezwitscher»). Dies geschieht via Internet, Sofortnachrichten oder per SMS. Ist Twitter für Anwälte ein Glücksfall oder eher eine zeitfressende Beschäftigung ohne reellen Nutzen?
Der kanadische Anwaltsverband hat im Rahmen seiner Weiterbildungsangebote einen Kurs unter dem Titel «Twitter for Lawyers: Practicing Law 140 Characters at a Time» (Twitter für Anwälte, Rechtswissenschaft betreiben, 140 Zeichen pro Mal) organisiert. Diese Ausbildung soll Anwälte in das Potenzial dieses Micro-Blogs für die berufliche Entwicklung und das Marketing im juristischen Umfeld einführen. So haben denn auch in den USA einige Anwälte explosionsartig an Bekanntheit gewonnen, seitdem sie «Tweets» veröffentlichen - sei es als Berufs- oder Privatleute.
Wichtigste Informationen in konziser Form
Die Kürze der Nachrichten und das Tempo von Twitter verlangt eine Spontaneität, die nicht immer Sache von Juristen ist. Allerdings gibt es einige jüngere Mitglieder der juristischen Zunft, die das Medium mit Freude nutzen: So twittert ein Anwalt täglich die vom Bundesgericht veröffentlichten Urteile zu seinem Spezialgebiet. Auf diese Weise verbreitet er juristische Informationen mit einem persönlichen Mehrwert und stellt gleichzeitig seine eigene Weiterbildung sicher.
Ein anderer Anwalt berichtet «live» aus einer öffentlichen Verhandlung vor Bundesgericht. So wird für das interessierte Publikum das Urteil verständlicher, weil es die Argumente jeder Seite mitbekommt. Viele Anwälte unterschätzen Twitter zudem als Mittel, um Dinge zu erfahren. So nutzen manche Bundesämter Twitter, um ihre News zu verbreiten. Dieser Weg wird je länger desto mehr erlauben, schnell und in einer konzisen Form die wichtigsten juristischen Informationen zu erhalten. In Anbetracht der Informationsflut ist die Kürze von 140 Zeichen willkommen.
Twitter kann man als Anwalt auch nutzen, um schnell neue Mitarbeiter zu rekrutieren oder um Wissen abzufragen, das in der eigenen Kanzlei fehlt.
Einige Regeln muss man allerdings einhalten, auch wenn der Schweizerische Anwaltsverband SAV noch keine Empfehlungen oder einen Verhaltenskodex dazu geschrieben hat - dies im Gegensatz zu anderen Berufsverbänden. Im Vordergrund steht dabei die Wahrung des Anwaltsgeheimnisses, das auch im spontanen und schnellen Medium Twitter nicht untergehen darf.
Blog: Antoine Buyse von der Universität Utrecht versorgt alle EMRK-Interessierten mit Neuigkeiten, Urteilen sowie mit Links zu Artikeln und wissenschaftlichen Aufsätzen. Stets aktuell und vielseitig.
http://echrblog.blogspot.com
Blog: Die Rechtsanwälte Jean Baptiste Huber und Yvonne Furler weisen auf ihrem Blog zu Haftpflicht- und Sozialversicherungsrecht auf wichtige Gerichtsentscheide hin. Leider nur wenige Einträge.
http://aktuell.rahuber.ch
Fusionsgesetz: Die Website überzeugt mit vielen Informationen zum Fusionsrecht und geht auch auf zusammenhängende Gebiete wie das Steuerrecht oder die Unternehmensbewertung ein.
www.fusg.ch
Opferhilfe: Bietet neben einer Sammlung kantonaler Gesetzestexte und des Bundesrechts eine Rechtsprechungsübersicht zur Opferhilfe und Adressen der kantonalen Entschädigungsstellen.
www.opferhilfe-schweiz.ch